Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 2026-10-21, gültig ab 21. Oktober 2026
Entwurf: Diese AGB werden vor der Veröffentlichung noch rechtlich geprüft.
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WSK Software GmbH, Wupperstr. 15, 42897 Remscheid, Deutschland (Swiftpilot), und ihren Kunden über die Nutzung von Swiftpilot: den Testzeitraum, Pakete, Erweiterungen, Aufladungen und Dienstleistungen.
(2) Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Teil jedes Vertrags. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen AGB vor.
(3) Im Übrigen gilt diese Rangfolge: zuerst Vereinbarungen, die Swiftpilot mit dem Kunden im Einzelfall trifft, etwa ein Enterprise-Vertrag oder ein angenommenes Angebot, dann die Leistungsbeschreibung, dann diese AGB.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Swiftpilot ihnen nicht widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet, es sei denn, Swiftpilot stimmt ihnen in Textform zu.
§ 2 Begriffe
In diesen AGB bedeuten:
a) Kunde: das Unternehmen oder die öffentliche Stelle, die mit Swiftpilot einen Vertrag schließt;
b) Swiftpilot-Konto (Konto): der Bereich unter konto.swiftpilot.ai, in dem der Kunde seine Organisation verwaltet, mit Arbeitsbereichen, Org-Admins, Paketen, Zahlung und Rechnungen;
c) Organisation: der Kunde im Konto; Org-Admins sind die Personen, die die Organisation im Konto verwalten;
d) Arbeitsbereich: eine eigene Umgebung von Swiftpilot unter einer eigenen Adresse auf swiftpilot.ai mit eigener Datenbank, in der die Mitglieder des Kunden mit Agenten, dem Website-Assistenten, dem Pilot, Abläufen, Wissen (Wissenssammlungen) und dem Arbeitskorb arbeiten;
e) Mitglieder: die Personen, denen der Kunde Zugang zu einem Arbeitsbereich gibt; Admins sind Mitglieder mit allen Rechten in ihrem Arbeitsbereich;
f) Paket: der gebuchte Tarif mit seinen Kontingenten. Jedes Paket gehört zu einem Mandanten der Organisation; die Arbeitsbereiche eines Mandanten teilen sich die Kontingente seines Pakets. Hat eine Organisation nur ein Paket, zeigt das Konto die Ebene des Mandanten nicht;
g) Leistungsbeschreibung: was das Konto oder ein Angebot von Swiftpilot bei der Buchung zum Paket angibt, zusammen mit der Preisübersicht auf swiftpilot.ai (Seite „Pakete und Preise“) und dem dort veröffentlichten KI-Tarif, jeweils in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung;
h) Abrechnungszeitraum: der Vertragsmonat. Er beginnt an dem Tag des Monats, an dem die monatliche Rechnung fällig wird (Vertragstag), bei einem Vertrag, den Swiftpilot gesondert abrechnet, an dem vereinbarten Starttag;
i) Kundeninhalte: alle Daten, Texte, Dokumente und Dateien, die der Kunde, seine Mitglieder, die Besucher seiner Websites oder verbundene Systeme in seine Arbeitsbereiche geben, und die KI-Ergebnisse, die dort für ihn entstehen;
j) Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger nach § 126b BGB, etwa eine E-Mail.
§ 3 Nur für Unternehmer
(1) Swiftpilot schließt Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Swiftpilot nicht buchen.
(2) Mit der Anfrage eines Testzugangs, mit einer Buchung und mit der Annahme dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er Swiftpilot für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit oder als öffentliche Stelle nutzt. Swiftpilot kann einen Nachweis verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug.
(3) Ein Widerrufsrecht, wie es Verbrauchern bei Verträgen im Internet zusteht, besteht deshalb nicht.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Swiftpilot auf swiftpilot.ai und die Preisübersicht sind noch kein verbindliches Angebot.
(2) Testzugang: Auf Anfrage richtet Swiftpilot für den Kunden eine Organisation mit einem Testzugang ein und lädt die genannte Person als Org-Admin in das Konto ein. Der Vertrag über den Testzeitraum kommt zustande, wenn ein Org-Admin im Konto diese AGB und den AVV annimmt. Erst danach öffnen sich die Arbeitsbereiche.
(3) Paket: Ein Org-Admin wählt im Konto ein Paket und seine Laufzeit. Vor dem Abschluss zeigt das Konto das Paket, die Laufzeit, den Preis zuzüglich Umsatzsteuer und ab wann gezahlt wird. Mit dem Abschluss der Buchung auf der Zahlungsseite von Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Swiftpilot nimmt es an, indem es das Paket freischaltet.
(4) Bietet Swiftpilot an, sich über die Website selbst zu registrieren, gilt Absatz 3 entsprechend; vor dem ersten Zugang nimmt ein Org-Admin diese AGB und den AVV im Konto an.
(5) Enterprise-Verträge, Erweiterungen und Dienstleistungen bietet Swiftpilot in Textform an; der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt.
(6) Erklärungen, die ein Org-Admin im Konto abgibt, etwa die Annahme dieser AGB und des AVV, Buchungen, Paketwechsel, Aufladungen und Kündigungen, gelten als Erklärungen des Kunden. Der Kunde bestimmt, wer Org-Admin ist, und entzieht die Rolle, sobald eine Person nicht mehr für ihn handeln darf. Was ein Mitglied oder der Pilot in einem Arbeitsbereich vorbereitet, wird erst mit der Bestätigung eines Org-Admins im Konto verbindlich.
(7) Swiftpilot speichert, welcher Org-Admin welche Fassung dieser AGB und des AVV wann angenommen hat. Die geltende Fassung steht mit Versionsnummer und Datum auf swiftpilot.ai; der Kunde kann sie dort abrufen, speichern und ausdrucken.
§ 5 Testzeitraum
(1) Der Testzeitraum ist unentgeltlich. Swiftpilot wählt das Paket für den Test, in der Regel das kleinste, mit dessen vollen Kontingenten, und legt die Dauer fest; das Ende zeigen das Konto und der Arbeitsbereich. Einen Testzeitraum gibt es je Kunde einmal.
(2) Für den Test ist kein Zahlungsmittel nötig. Swiftpilot erinnert die Org-Admins vor dem Ende per E-Mail. Swiftpilot kann den Testzeitraum verlängern und ihn aus wichtigem Grund, etwa bei Missbrauch, vorzeitig beenden.
(3) Bucht der Kunde während des Testzeitraums ein Paket, läuft der Arbeitsbereich ohne Unterbrechung weiter, und die Zahlungspflicht beginnt mit dem Ende des Testzeitraums. Bucht er weniger als zwei Tage vor dessen Ende, beginnt sie mit der Buchung.
(4) Bucht der Kunde bis zum Ende kein Paket, pausieren seine Arbeitsbereiche: Mitglieder können sich anmelden, die Abrechnung sehen und ihre Daten herunterladen, Agenten und der Website-Assistent antworten nicht, der Pilot und Abläufe ruhen. Die Daten bleiben erhalten, und es wird nichts berechnet. Bucht der Kunde danach ein Paket, geht es sofort weiter.
(5) Ohne Buchung endet der Vertrag über den Testzeitraum mit dessen Ende. Für die Daten gilt dann § 26: Swiftpilot bewahrt sie 90 Tage auf und löscht sie danach.
(6) Für Mängel und Haftung im Testzeitraum gelten § 20 Abs. 7 und § 21 Abs. 5.
§ 6 Leistungen
(1) Swiftpilot stellt dem Kunden Swiftpilot als Software über das Internet bereit (Software as a Service). Was das gebuchte Paket umfasst, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein Paket legt insbesondere fest:
a) das KI-Budget in Euro je Abrechnungszeitraum, das nach dem KI-Tarif verbraucht wird;
b) die Zahl der Vorgänge je Abrechnungszeitraum;
c) die Zahl der Arbeitsbereiche;
d) den Speicher für Dokumente in Gigabyte;
e) die Zahl der Dokumente im Wissen;
f) die Stufe des Supports.
(2) Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt; Agenten und Abläufe werden nicht gezählt. Technische Grenzen, etwa für gleichzeitige Läufe, für Schritte und Dauer eines Laufs, für Gespräche und Nachrichten im Website-Chat und für die Größe einzelner Dateien, schützen den Betrieb für alle Kunden; die Anwendung und ihre Hilfe nennen sie. Swiftpilot kann sie anpassen, soweit das die Kontingente des Pakets nicht schmälert.
(3) Swiftpilot schuldet die Bereitstellung der Funktionen, nicht einen bestimmten Erfolg, etwa eine bestimmte Zahl von Anfragen, Umsätze oder Einsparungen.
(4) Verbindet der Kunde Swiftpilot mit Diensten Dritter, etwa HubSpot, Slack, Microsoft Teams, Kalendern, Postfächern, Datenbanken oder über Webhooks, stellt Swiftpilot die Verbindung bereit. Für den Dienst selbst gilt der Vertrag des Kunden mit dessen Anbieter. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle oder stellt er sie ein, passt Swiftpilot die Verbindung in angemessener Zeit an, soweit das mit zumutbarem Aufwand möglich ist.
(5) Dienstleistungen wie die Einrichtung von Abläufen, Schulungen oder Prozessbetreuung erbringt Swiftpilot nur nach gesonderter Vereinbarung, als Dienstleistung ohne geschuldeten Erfolg, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Swiftpilot setzt für seine Leistungen Dienstleister ein. Soweit sie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, gilt § 11 des AVV.
§ 7 KI-Budget, Vorgänge und Speicher
(1) Was Agenten, der Website-Assistent, der Pilot und Abläufe mit Sprachmodellen erledigen und was beim Einlesen und Durchsuchen von Wissen anfällt, zieht Swiftpilot nach dem KI-Tarif vom KI-Budget ab. Der KI-Tarif nennt je Modell den Preis in Euro je eine Million Tokens. Das KI-Budget des Pakets gilt für den jeweiligen Abrechnungszeitraum; was davon übrig bleibt, verfällt mit dessen Ende und wird weder übertragen noch ausgezahlt.
(2) Ist das KI-Budget verbraucht und kein gekauftes Budget mehr übrig (§ 8), startet Swiftpilot keine weiteren KI-Aufrufe: Agenten und der Website-Assistent antworten nicht mehr, und Abläufe halten beim nächsten Schritt mit einem Sprachmodell an. Das gilt, bis der nächste Abrechnungszeitraum beginnt, eine Aufladung eingeht oder ein größeres Paket gilt. Swiftpilot benachrichtigt die Mitglieder, die in den Arbeitsbereichen die Abrechnung verwalten, in der Anwendung und per E-Mail, wenn 80 Prozent des KI-Budgets des Pakets verbraucht sind und wenn das Budget aufgebraucht ist. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nur, wenn der Kunde die automatische Aufladung eingeschaltet hat.
(3) Ein Vorgang ist ein produktiver Lauf eines Ablaufs, mit allen seinen Schritten einmal gezählt, gleich ob ihn ein Ereignis, ein Webhook, ein Zeitplan, eine E-Mail, ein Mitglied oder der Pilot startet. Ein Ablauf, den ein Schritt eines Laufs direkt startet, zählt mit diesem Lauf. Nicht gezählt werden:
a) Testläufe;
b) Läufe, die Swiftpilot ablehnt oder abbricht oder die ihre Zeitgrenze überschreiten;
c) Läufe, die anhalten, weil das KI-Budget verbraucht ist, eine Zahlung offen ist oder der Arbeitsbereich pausiert; das KI-Budget, das sie bis dahin verbraucht haben, bleibt berechnet;
d) Läufe, die an Swiftpilot scheitern, etwa an einem Fehler der Plattform oder des KI-Anbieters; das KI-Budget, das sie verbraucht haben, schreibt Swiftpilot wieder gut.
Gespräche im Website-Chat oder per E-Mail sind keine Vorgänge; sie verbrauchen KI-Budget.
(4) Sind die Vorgänge eines Abrechnungszeitraums verbraucht, startet kein weiterer produktiver Lauf, bis der nächste Abrechnungszeitraum beginnt oder eine Erweiterung oder ein größeres Paket gilt. Swiftpilot hält abgelehnte Starts fest und informiert die Admins im Arbeitskorb. Nicht genutzte Vorgänge verfallen mit dem Abrechnungszeitraum.
(5) Der Speicher für Dokumente umfasst die Dateien der Arbeitsbereiche eines Mandanten: Dokumente im Wissen und Anhänge in Gesprächen, beim Pilot und in eingehenden E-Mails. Seiten von Websites, die als Wissen eingelesen werden, zählen nicht. Ist der Speicher voll, lehnt Swiftpilot weitere Uploads von Personen mit einem Hinweis ab. Anhänge eingehender E-Mails speichert Swiftpilot weiter, damit keine E-Mail verloren geht; Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Swiftpilot benachrichtigt die Mitglieder, die in den Arbeitsbereichen die Abrechnung verwalten, im Arbeitskorb und per E-Mail, wenn 90 und wenn 100 Prozent belegt sind.
(6) Die Kontingente gelten für den Mandanten, zu dem das Paket gehört; seine Arbeitsbereiche teilen sie sich. Ein weiterer Arbeitsbereich trennt Daten und Teams, er bringt kein zusätzliches Kontingent.
§ 8 Aufladungen und automatische Aufladung
(1) Reicht das KI-Budget nicht, kann ein Org-Admin im Konto zusätzliches KI-Budget kaufen (Aufladung), in den Beträgen der Preisübersicht. Eine Aufladung wird sofort mit Karte bezahlt. Swiftpilot schreibt das Budget gut, sobald die Zahlung eingegangen ist; auf Kredit gibt es kein Budget.
(2) Gekauftes KI-Budget wird erst verbraucht, wenn das KI-Budget des Pakets aufgebraucht ist. Es verfällt nicht mit dem Abrechnungszeitraum, sondern gilt, solange das Paket besteht, für das es gekauft wurde. Bucht der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des Pakets wieder ein Paket für diesen Mandanten, steht ihm der Rest wieder zur Verfügung. Ausgezahlt wird gekauftes Budget nicht, es sei denn, der Vertrag endet durch eine ordentliche Kündigung von Swiftpilot, durch eine Kündigung des Kunden aus einem wichtigen Grund, den Swiftpilot zu vertreten hat, oder nach § 24 Abs. 2; dann erstattet Swiftpilot den nicht verbrauchten Rest.
(3) Die automatische Aufladung gilt nur, wenn ein Org-Admin sie im Konto einschaltet. Er legt fest, welche Aufladung gekauft wird, unterhalb welches Restbetrags (KI-Budget des Pakets und gekauftes zusammen) und wie viel höchstens je Abrechnungszeitraum. Swiftpilot belastet dann die hinterlegte Karte ohne weitere Rückfrage und stellt für jede Aufladung eine Rechnung. Es läuft immer nur eine Aufladung zugleich, und der Höchstbetrag wird nicht überschritten.
(4) Lehnt die Bank eine Zahlung ab, verlangt sie eine Bestätigung durch den Karteninhaber oder ist keine Karte hinterlegt, stoppt die automatische Aufladung. Swiftpilot benachrichtigt die Org-Admins per E-Mail und nennt den Grund im Konto. Ein Org-Admin kann die automatische Aufladung jederzeit ausschalten oder wieder einschalten; das wirkt für künftige Aufladungen.
(5) Für Pakete, die Swiftpilot gesondert abrechnet, etwa Enterprise-Verträge, vereinbart der Kunde Aufladungen mit Swiftpilot.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die das Konto oder das Angebot bei der Buchung nennt, auf Grundlage der Preisübersicht. Der Preis eines gebuchten Pakets bleibt, bis er sich nach § 11 Abs. 5 und 6 oder nach § 25 ändert. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Swiftpilot berechnet die Umsatzsteuer nach dem Gesetz und nach den Rechnungsdaten, die der Kunde bei der Buchung angibt; bei Unternehmern in einem anderen Mitgliedstaat der EU mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schuldet in der Regel der Kunde die Steuer (Reverse-Charge). Der Kunde hält Firma, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktuell.
(3) Paket und Erweiterungen zahlt der Kunde monatlich im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums, auch bei fester Laufzeit. Aufladungen und der Preisunterschied eines größeren Pakets (§ 10) sind sofort fällig.
(4) Gezahlt wird über den Zahlungsdienst Stripe mit Karte. Der Kunde ermächtigt Swiftpilot, fällige Beträge für Paket, Erweiterungen, Paketwechsel und eingeschaltete automatische Aufladungen von der hinterlegten Karte einzuziehen, und hält eine gültige Karte hinterlegt. Verträge, die Swiftpilot gesondert abrechnet, zahlt der Kunde auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Swiftpilot stellt Rechnungen elektronisch bereit; Org-Admins finden sie im Konto. Rechnungen an Kunden mit Sitz in Deutschland stellt Swiftpilot als E-Rechnung im Format XRechnung aus und sendet sie an die E-Mail-Adresse, die der Kunde für Rechnungen angibt; die PDF-Fassung dient nur der Ansicht. Der Kunde ist mit Rechnungen in dieser Form einverstanden, soweit das Gesetz keine andere Form vorschreibt.
(6) Zahlt der Kunde versehentlich doppelt, etwa durch eine zweite Buchung in einem anderen Fenster, storniert Swiftpilot die doppelte Buchung und erstattet die Zahlung vollständig, ohne dass der Kunde es verlangen muss.
(7) Schlägt der Einzug einer fälligen Zahlung fehl, benachrichtigt Swiftpilot die Org-Admins per E-Mail und versucht den Einzug über vier Wochen erneut. Ist die Zahlung nach sieben Tagen nicht eingegangen, kann Swiftpilot bis zu ihrem Eingang die Funktionen anhalten, die KI-Budget verbrauchen; der Zugang zu den Arbeitsbereichen und ihren Daten bleibt erhalten.
(8) Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB. Weitere Rechte von Swiftpilot, insbesondere die Kündigung nach § 11 Abs. 9, bleiben unberührt.
§ 10 Paketwechsel und Erweiterungen
(1) Ein Org-Admin kann im Konto jederzeit in ein größeres Paket wechseln. Swiftpilot berechnet den Preisunterschied anteilig für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums und zieht ihn sofort ein. Das größere Paket gilt, sobald diese Zahlung eingegangen ist; das zusätzliche KI-Budget und die zusätzlichen Vorgänge stehen dann für den laufenden Abrechnungszeitraum vollständig zur Verfügung. Verlangt die Bank eine Bestätigung durch den Karteninhaber, gilt der Wechsel erst danach; ohne Zahlung bleibt es beim bisherigen Paket. Im Testzeitraum ändert ein Wechsel nur das Paket des Tests.
(2) Während einer festen Laufzeit bleibt auch das größere Paket fest, zum Preis des größeren Pakets für die feste Laufzeit und bis zum Ende der laufenden festen Laufzeit. Ein monatliches Paket kann der Kunde im Konto auf die feste Laufzeit umstellen; sie beginnt dann mit dem nächsten Abrechnungszeitraum. Von der festen auf die monatliche Laufzeit wechselt ein Paket erst am Ende der festen Laufzeit (§ 11 Abs. 6).
(3) In ein kleineres Paket wechselt der Kunde auf Anfrage in Textform an Swiftpilot. Der Wechsel gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, bei fester Laufzeit frühestens ab deren Ende. Was die Grenzen des kleineren Pakets überschreitet, pausiert Swiftpilot, statt es zu löschen; ein größeres Paket bringt es zurück.
(4) Erweiterungen, etwa zusätzliche Vorgänge, Arbeitsbereiche, Speicher für Dokumente oder Prozessbetreuung, bucht der Kunde auf Anfrage bei Swiftpilot, soweit die Preisübersicht sie für sein Paket anbietet. Eine Erweiterung wird monatlich berechnet; im laufenden Abrechnungszeitraum gebucht, wird sie anteilig berechnet und steht sofort vollständig zur Verfügung. Der Kunde kann sie zum Ende jedes Abrechnungszeitraums beenden; mit dem Paket endet sie in jedem Fall.
(5) Für ein größeres Paket und neue Erweiterungen gelten die Preise und Leistungen der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Ein Paket läuft monatlich oder mit einer festen Laufzeit von zwölf Monaten, wie bei der Buchung gewählt. In beiden Fällen wird monatlich gezahlt. Die feste Laufzeit hat einen niedrigeren Preis, soweit die Preisübersicht sie anbietet.
(2) Ein monatliches Paket läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann es jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Swiftpilot kann es mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.
(3) Die feste Laufzeit umfasst zwölf Abrechnungszeiträume. Sie beginnt mit dem ersten bezahlten Abrechnungszeitraum; Tage eines Testzeitraums zählen nicht. Stellt der Kunde ein monatliches Paket auf die feste Laufzeit um, beginnt sie mit dem nächsten Abrechnungszeitraum.
(4) Während der festen Laufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Seiten ausgeschlossen. Kündigt der Kunde in dieser Zeit, endet das Paket mit dem Ende der festen Laufzeit. § 27 (Anbieterwechsel) bleibt unberührt.
(5) 30 und 7 Tage vor dem Ende der festen Laufzeit schreibt Swiftpilot den Org-Admins per E-Mail, wann sie endet und zu welchen Preisen es weitergeht. Ab 30 Tage vorher bietet das Konto eine weitere feste Laufzeit von zwölf Monaten zum dann gültigen Preis für die feste Laufzeit an. Eine weitere feste Laufzeit beginnt nur, wenn ein Org-Admin ihr im Konto oder in Textform zustimmt.
(6) Ohne diese Zustimmung läuft das Paket nach dem Ende der festen Laufzeit monatlich weiter, zu dem monatlichen Preis, den Swiftpilot in der E-Mail 30 Tage vor dem Ende nennt, und ist nach Absatz 2 kündbar. Der Kunde kann das Paket auch zum Ende der festen Laufzeit beenden.
(7) Für Enterprise-Verträge gilt die vereinbarte Laufzeit. Swiftpilot meldet sich vor deren Ende; ohne Verlängerung läuft der Vertrag zu seinem Preis monatlich weiter und ist nach Absatz 2 kündbar.
(8) Entfernt ein Org-Admin den letzten Arbeitsbereich eines Mandanten, endet dessen Paket zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach den Absätzen 2 und 4; das Konto zeigt vorher, wann.
(9) Das Recht beider Seiten, aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Swiftpilot kann insbesondere ohne Frist kündigen, wenn
a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als vier Wochen in Verzug ist und Swiftpilot ihm die Kündigung zuvor in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen angekündigt hat, oder
b) der Kunde trotz Abmahnung in Textform erheblich oder wiederholt gegen § 14 oder § 15 Abs. 4 verstößt oder ein Verstoß so schwer wiegt, dass Swiftpilot das Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist.
Der Kunde kann insbesondere ohne Frist kündigen, wenn Swiftpilot den vertragsgemäßen Gebrauch ganz oder zu einem erheblichen Teil nicht gewährt oder wieder entzieht und eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstrichen ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB), oder wenn Swiftpilot schwerwiegend gegen den AVV verstößt.
(10) Der Kunde kündigt im Konto mit der Funktion zum Beenden oder in Textform an support@swiftpilot.ai. Swiftpilot kündigt in Textform an die E-Mail-Adressen der Org-Admins.
(11) Kündigt Swiftpilot ordentlich oder der Kunde aus einem wichtigen Grund, den Swiftpilot zu vertreten hat, erstattet Swiftpilot im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach dem Vertragsende.
§ 12 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Swiftpilot betreibt Swiftpilot mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und hält es im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren verfügbar. Eine Verfügbarkeit in Prozent sagt Swiftpilot nur zu, wenn sie gesondert vereinbart ist.
(2) Swiftpilot stellt Swiftpilot am Übergang seiner Rechenzentren zum Internet bereit. Für die Verbindung dorthin, für seine Endgeräte und Browser und für die Systeme und Dienste, die er selbst verbindet, ist der Kunde verantwortlich.
(3) Aktualisierungen spielt Swiftpilot in der Regel ohne Ankündigung ein. Dabei kann ein Arbeitsbereich kurz nicht erreichbar sein, meist weniger als eine Minute; der Website-Assistent verbindet sich danach von selbst wieder. Wartungen, die länger dauern, kündigt Swiftpilot den Org-Admins mindestens fünf Werktage vorher per E-Mail an und legt sie möglichst in Zeiten geringer Nutzung. Ist eine Wartung dringend, etwa um eine Sicherheitslücke zu schließen, kann Swiftpilot sie ohne Ankündigung durchführen und informiert unverzüglich.
(4) Funktionen mit Sprachmodellen hängen auch von den KI-Anbietern ab, die Swiftpilot nach Anlage 2 des AVV einsetzt. Fällt ein Anbieter aus, stellt Swiftpilot die Funktionen so bald wie möglich wieder her. Die Rechte des Kunden nach § 20 bleiben unberührt.
§ 13 Support
(1) Der Umfang des Supports richtet sich nach dem Paket: Support per E-Mail, bevorzugter Support oder ein persönlicher Ansprechpartner, wie die Leistungsbeschreibung angibt.
(2) Swiftpilot ist per E-Mail an support@swiftpilot.ai erreichbar, werktags von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz von Swiftpilot, zu üblichen Geschäftszeiten. Anfragen mit bevorzugtem Support bearbeitet Swiftpilot vor anderen. Ein persönlicher Ansprechpartner ist eine namentlich benannte Person bei Swiftpilot, die bei Abwesenheit vertreten wird.
(3) Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten schuldet Swiftpilot nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
(4) Der Support beantwortet Fragen zur Bedienung und nimmt Meldungen von Störungen und Mängeln an. Einrichtung, Schulung, Beratung und die Gestaltung von Agenten und Abläufen sind Dienstleistungen nach § 6 Abs. 5.
(5) Auf Inhalte der Arbeitsbereiche greift Swiftpilot für den Support nur zu, soweit es für die Anfrage nötig ist, und nach dem AVV.
§ 14 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde
a) hält Zugangsdaten geheim, sorgt dafür, dass jedes Mitglied einen eigenen Zugang nutzt, und meldet Swiftpilot unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet;
b) wählt Org-Admins und Admins sorgfältig aus und entzieht Zugänge, die nicht mehr nötig sind;
c) gibt nur Inhalte in Swiftpilot, die er rechtmäßig verwenden darf, und keine Inhalte, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere keine Schadsoftware;
d) bindet als Wissen nur Websites ein, deren Inhalte er nutzen darf;
e) versendet über Swiftpilot keine unerwünschte Werbung und beachtet bei E-Mails aus Abläufen die Regeln zu Werbung und Einwilligung (§ 7 UWG);
f) greift Swiftpilot nicht an, prüft es ohne Zustimmung von Swiftpilot weder auf Lücken noch unter Last und umgeht keine Kontingente, technischen Grenzen oder Schutzmaßnahmen, etwa durch automatisierte Massenanfragen oder mehrere Testzugänge;
g) beachtet die Nutzungsrichtlinien der KI-Anbieter, die Swiftpilot nach Anlage 2 des AVV einsetzt, soweit sie die Inhalte betreffen, die er über Swiftpilot an deren Modelle gibt;
h) informiert die Besucher seiner Websites in seiner Datenschutzerklärung über den Website-Assistenten und darüber, dass sie mit einem KI-System schreiben (§ 15 Abs. 5), und beurteilt, ob er für die Speicherung im Browser eine Einwilligung braucht (§ 15 Abs. 2 des AVV);
i) informiert seine Mitglieder über die Verarbeitung ihrer Daten in Swiftpilot und beachtet die Rechte seiner Arbeitnehmervertretung, etwa bei der Einführung technischer Einrichtungen, die Verhalten oder Leistung erfassen können (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG);
j) prüft Agenten, Wissen und Abläufe, bevor er sie live schaltet, und ist für ihre Einstellungen verantwortlich, etwa dafür, an wen ein Ablauf E-Mails sendet oder welche Daten er an verbundene Systeme gibt.
(2) Daten, die der Kunde aus gesetzlichen Gründen aufbewahren muss, etwa Handelsbriefe und Buchungsbelege, bewahrt er außerhalb von Swiftpilot auf. Swiftpilot ist kein Archiv für diese Pflichten.
(3) Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Arbeitsbereich gegen Absatz 1 oder § 15 Abs. 4 verstößt oder die Sicherheit von Swiftpilot oder anderer Kunden gefährdet, kann Swiftpilot den betroffenen Teil vorübergehend sperren, etwa einen Agenten, einen Ablauf oder den Arbeitsbereich, soweit das zur Abwehr nötig ist. Swiftpilot informiert die Org-Admins vorher, bei Gefahr im Verzug unverzüglich danach, und hebt die Sperre auf, sobald ihr Grund entfällt. Hat der Kunde den Verstoß zu vertreten, bleibt er zur Zahlung verpflichtet.
§ 15 KI-Ergebnisse und KI-Verordnung
(1) Agenten, der Website-Assistent, der Pilot und Abläufe erzeugen Antworten, Texte, Zusammenfassungen, Auswertungen und Vorschläge mit Sprachmodellen (KI-Ergebnisse). KI-Ergebnisse entstehen automatisch nach Wahrscheinlichkeiten. Sie können falsch, unvollständig oder veraltet sein, auch wenn sie überzeugend klingen, und Inhalten Dritter ähneln.
(2) Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er sich auf sie verlässt oder sie weitergibt, besonders bei rechtlichen, steuerlichen, medizinischen oder finanziellen Fragen und bei Erklärungen gegenüber Dritten. Swiftpilot bietet dafür Werkzeuge wie Testfragen, die Antwortprüfung, Freigaben im Arbeitskorb und das Vier-Augen-Prinzip. Moderation und Antwortprüfung verringern Risiken, schließen sie aber nicht aus.
(3) Entscheidungen, die für eine Person rechtliche Wirkung haben oder sie ähnlich erheblich beeinträchtigen, etwa über Verträge, Bewerbungen, Kündigungen oder Leistungen, trifft der Kunde nicht allein auf Grundlage von KI-Ergebnissen; ein Mensch prüft und entscheidet (Art. 22 DSGVO).
(4) Der Kunde setzt Swiftpilot nicht für Praktiken ein, die Art. 5 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verbietet. Für Zwecke, die die KI-Verordnung als hochriskant einstuft (Anhang III), etwa die Auswahl oder Bewertung von Bewerbern und Beschäftigten, die Prüfung der Kreditwürdigkeit oder die Entscheidung über den Zugang zu Bildung oder zu öffentlichen Leistungen, nutzt der Kunde Swiftpilot nur, wenn die Parteien das zuvor in Textform vereinbart haben.
(5) Swiftpilot gestaltet den Website-Assistenten so, dass Besucher erkennen, dass sie mit einem KI-System schreiben (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung). Der Kunde entfernt oder verdeckt diesen Hinweis nicht und lässt einen Agenten nicht als Mensch auftreten. Veröffentlicht der Kunde KI-Ergebnisse, beachtet er die Pflichten zur Kennzeichnung, die für ihn gelten.
(6) Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitglieder, die mit Swiftpilot arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4 KI-Verordnung).
§ 16 Rechte an Inhalten
(1) Kundeninhalte bleiben Sache des Kunden. Soweit an KI-Ergebnissen, die für den Kunden entstehen, Rechte von Swiftpilot entstehen, räumt Swiftpilot sie dem Kunden unentgeltlich und ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung ein. Swiftpilot sagt nicht zu, dass KI-Ergebnisse urheberrechtlich geschützt oder frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Kunde räumt Swiftpilot das einfache, auf die Dauer des Vertrags und der Aufbewahrung nach § 26 beschränkte Recht ein, Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und an Unterauftragsverarbeiter nach dem AVV zu übermitteln, soweit das für die Leistungen nötig ist.
(3) Swiftpilot nutzt Kundeninhalte nicht, um KI-Modelle zu trainieren, und setzt nur KI-Anbieter ein, die Inhalte aus der Nutzung ihrer Schnittstellen für Unternehmen nach ihren Bedingungen nicht zum Training verwenden.
(4) Swiftpilot nutzt Kennzahlen ohne Inhalte und ohne Personenbezug, etwa die Zahl der Gespräche und Vorgänge und den Verbrauch je Modell, für Betrieb, Abrechnung und Weiterentwicklung.
(5) Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zu Swiftpilot darf Swiftpilot unentgeltlich nutzen, um Swiftpilot zu verbessern.
§ 17 Nutzungsrechte an Swiftpilot
(1) Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Swiftpilot für eigene geschäftliche Zwecke nach diesen AGB zu nutzen und seinen Mitgliedern Zugang zu geben. Die Besucher seiner Websites dürfen den Website-Assistenten nutzen.
(2) Swiftpilot läuft auf den Servern von Swiftpilot; der Kunde erhält keine Kopie der Software. Das Skript des Website-Assistenten darf er nur einbinden, um den Assistenten auf seinen Websites zu zeigen.
(3) Der Kunde darf Swiftpilot nicht Dritten zur Nutzung überlassen, weiterverkaufen oder als eigenen Dienst anbieten; dafür braucht es eine gesonderte Vereinbarung mit Swiftpilot. Er darf Swiftpilot nicht kopieren, zurückentwickeln oder dekompilieren, soweit das Gesetz es nicht zwingend erlaubt (§§ 69d, 69e UrhG).
(4) Alle Rechte an Swiftpilot, an seiner Software, seinen Vorlagen, seiner Dokumentation und seinen Marken bleiben bei Swiftpilot. Agenten, Abläufe und Wissen, die der Kunde aus Vorlagen anlegt, darf er in Swiftpilot frei anpassen und nutzen.
§ 18 Datenschutz
(1) Soweit Swiftpilot personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der AVV, den der Kunde mit diesen AGB annimmt. Bevor er angenommen ist, verarbeitet Swiftpilot in den Arbeitsbereichen des Kunden nichts: Sie öffnen sich erst danach.
(2) Für Daten, über deren Verarbeitung Swiftpilot selbst entscheidet, etwa im Konto, bei Vertrag, Zahlung, E-Mails und Betrieb, gilt die Datenschutzerklärung von Swiftpilot. Der Kunde weist die Personen, die er als Org-Admins oder Mitglieder einlädt, auf sie hin.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Vertraulich sind insbesondere Kundeninhalte, Zugangsdaten, Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind.
(2) Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite das zu vertreten hat, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder selbst entwickelt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Seite vorher, soweit das zulässig ist.
(3) Jede Seite darf vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Berater und Dienstleister weitergeben, die sie für den Vertrag brauchen und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind; für personenbezogene Daten gilt der AVV.
(4) Diese Pflichten gelten nach dem Ende des Vertrags fort, für Geschäftsgeheimnisse, solange sie es sind.
(5) Swiftpilot nennt den Kunden als Referenz nur, wenn er zugestimmt hat.
§ 20 Mängel
(1) Für Mängel von Swiftpilot gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
(2) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform an support@swiftpilot.ai, mit einer Beschreibung, die den Mangel nachvollziehbar macht (§ 536c BGB).
(3) Swiftpilot beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist, nach Wahl von Swiftpilot durch eine Korrektur oder eine gleichwertige Umgehung.
(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Für Schadensersatz gilt § 21.
(5) Dass ein KI-Ergebnis im Einzelfall falsch oder unvollständig ist, ist für sich allein kein Mangel, solange die KI-Funktionen der Leistungsbeschreibung entsprechen (§ 15 Abs. 1).
(6) Die Rechte des Kunden, die Vergütung zu mindern (§ 536 BGB) und nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB zu kündigen, bleiben unberührt.
(7) Im unentgeltlichen Testzeitraum haftet Swiftpilot für Mängel nur, wenn es sie arglistig verschweigt.
§ 21 Haftung
(1) Swiftpilot haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer Garantie, die Swiftpilot übernommen hat.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Swiftpilot nur, wenn es eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, ohne deren Erfüllung der Vertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und auf deren Einhaltung der Kunde deshalb regelmäßig vertrauen darf, etwa die Pflicht, Swiftpilot bereitzustellen und die Daten des Kunden zu sichern und vertraulich zu behandeln. Die Haftung ist dann auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war, und je Vertragsjahr insgesamt auf die Vergütung für zwölf Monate des gebuchten Pakets mit seinen Erweiterungen, mindestens aber auf 25.000 Euro.
(3) Swiftpilot sichert die Daten der Arbeitsbereiche nach Anlage 1 des AVV. Für den Verlust von Daten haftet Swiftpilot bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, sie aus diesen Sicherungen wiederherzustellen, und im Übrigen nach Absatz 2.
(4) Die Begrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Swiftpilot.
(5) Im unentgeltlichen Testzeitraum haftet Swiftpilot nur nach Absatz 1.
(6) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 22 Freistellung
(1) Machen Dritte gegen Swiftpilot Ansprüche geltend, weil Kundeninhalte oder die Nutzung von Swiftpilot durch den Kunden ihre Rechte oder Gesetze verletzen, stellt der Kunde Swiftpilot davon frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat.
(2) Machen Dritte gegen den Kunden geltend, dass Swiftpilot selbst ihre Schutzrechte verletzt, wehrt Swiftpilot die Ansprüche auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von ihnen frei, soweit die Verletzung nicht auf Kundeninhalten oder einer vertragswidrigen Nutzung beruht. Swiftpilot kann Swiftpilot so ändern, dass es keine Rechte mehr verletzt, wenn die vereinbarten Leistungen dabei erhalten bleiben.
(3) Die Seite, gegen die Ansprüche erhoben werden, informiert die andere unverzüglich, erkennt sie nicht ohne deren Zustimmung an und überlässt ihr, soweit möglich, die Abwehr.
§ 23 Höhere Gewalt
(1) Keine Seite haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, solange und soweit sie durch Ereignisse verhindert ist, die sie nicht beeinflussen kann und nicht zu vertreten hat, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks bei Dritten, behördliche Anordnungen oder großflächige Ausfälle von Strom oder Internet. Ausfälle bei Dienstleistern von Swiftpilot gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie ihrerseits auf solchen Ereignissen beruhen.
(2) Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich und tut, was ihr zumutbar ist, um die Folgen zu begrenzen. Für die Zeit, in der Swiftpilot nicht leistet, schuldet der Kunde anteilig keine Vergütung.
(3) Dauert die Störung länger als vier Wochen, kann jede Seite die betroffenen Leistungen in Textform kündigen.
§ 24 Änderungen der Leistungen
(1) Swiftpilot entwickelt Swiftpilot weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn das für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn die Kontingente und die wesentlichen Funktionen des gebuchten Pakets erhalten bleiben, etwa beim Ersatz eines Sprachmodells durch ein mindestens gleichwertiges, bei Änderungen der Oberfläche oder bei Anpassungen an geänderte Schnittstellen verbundener Dienste.
(2) Fällt eine wesentliche Funktion weg oder ändert sie sich zum Nachteil des Kunden, kündigt Swiftpilot das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann das betroffene Paket dann bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen, auch während einer festen Laufzeit; Swiftpilot weist in der Ankündigung darauf hin.
(3) Verlangen Gesetz, Rechtsprechung, eine Behörde oder die Sicherheit von Swiftpilot eine Änderung, kann Swiftpilot sie auch kurzfristig vornehmen und informiert die Org-Admins unverzüglich. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Für neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter gilt § 11 des AVV.
§ 25 Änderungen dieser AGB, des AVV und der Preise
(1) Swiftpilot kann diese AGB und den AVV für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung von Gesetz oder Rechtsprechung, neue oder geänderte Leistungen oder eine Lücke, die sich erst später zeigt. Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach § 11 des AVV.
(2) Swiftpilot veröffentlicht die neue Fassung mit Versionsnummer und dem Tag, ab dem sie gilt, auf swiftpilot.ai, benachrichtigt die Org-Admins per E-Mail und zeigt sie im Konto an, bis ein Org-Admin sie annimmt.
(3) Die neue Fassung gilt für den Kunden, sobald ein Org-Admin sie im Konto annimmt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter; Swiftpilot hält die Leistungen deshalb nicht an. Was Gesetz, Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben zwingend verlangen, gilt ohnehin.
(4) Nimmt der Kunde die neue Fassung nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Tag an, ab dem sie gilt, kann Swiftpilot ein monatliches Paket nach § 11 Abs. 2 kündigen.
(5) Während einer festen Laufzeit gilt für den Kunden, wenn er die neue Fassung nicht annimmt, bis zu deren Ende die bisherige; danach gilt Absatz 4.
(6) Swiftpilot kann die Preise eines gebuchten Pakets und seiner Erweiterungen und den KI-Tarif für künftige Abrechnungszeiträume ändern. Eine Erhöhung teilt Swiftpilot mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann das Paket bis zu ihrem Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen, auch während einer festen Laufzeit, worauf Swiftpilot in der Mitteilung hinweist.
(7) Während einer festen Laufzeit erhöht Swiftpilot die Preise des Pakets und seiner Erweiterungen nicht. Den KI-Tarif, mit dem Swiftpilot die Kosten der KI-Anbieter weitergibt, kann Swiftpilot auch während einer festen Laufzeit nach Absatz 6 erhöhen. Für die Zeit nach der festen Laufzeit gilt § 11 Abs. 5 und 6.
(8) Neue Sprachmodelle nimmt Swiftpilot mit ihrem Preis in den KI-Tarif auf, bevor der Kunde sie wählen kann. Senkungen des KI-Tarifs gelten ab ihrem Wirksamwerden ohne Ankündigung.
§ 26 Ende des Vertrags und Daten des Kunden
(1) Während des Vertrags exportiert der Kunde Daten selbst, soweit die Anwendung es vorsieht, etwa Gespräche und das Protokoll, und löscht Daten selbst in seinen Arbeitsbereichen.
(2) Endet ein Paket oder ein Testzeitraum ohne Buchung, pausieren seine Arbeitsbereiche: Mitglieder können sich anmelden und ihre Daten herunterladen, Agenten und der Website-Assistent antworten nicht, und es wird nichts berechnet. Bucht der Kunde in dieser Zeit wieder ein Paket, gehen sie mit ihren Daten sofort weiter. Entfernt der Kunde einen einzelnen Arbeitsbereich, hält dieser sofort an; seine Dateien lädt der Kunde vorher selbst herunter. Die Daten pausierter und entfernter Arbeitsbereiche bewahrt Swiftpilot noch 90 Tage auf.
(3) Auf Anfrage in Textform übergibt Swiftpilot dem Kunden innerhalb dieser 90 Tage unentgeltlich eine Kopie der Datenbank jedes Arbeitsbereichs und der Dateien jedes pausierten Arbeitsbereichs in einem gängigen maschinenlesbaren Format.
(4) 14 Tage vor der Löschung erinnert Swiftpilot die Org-Admins per E-Mail. Danach löscht Swiftpilot die Daten der Arbeitsbereiche mit ihren Sicherungen und ihren Dateien, mit allen früheren Fassungen an beiden Speicherorten. Auf Wunsch des Kunden löscht Swiftpilot früher.
(5) Daten, die Swiftpilot gesetzlich aufbewahren muss, etwa Rechnungen, und den Nachweis des Vertragsschlusses bewahrt Swiftpilot nach der Datenschutzerklärung auf. Im Übrigen gilt § 13 des AVV.
§ 27 Anbieterwechsel
(1) Der Kunde kann jederzeit in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eigene Systeme zu wechseln (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Er nennt dabei den Tag, an dem der Wechsel beginnen soll; dieser liegt höchstens zwei Monate nach dem Eingang des Verlangens.
(2) Ab diesem Tag läuft ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen, in dem der Vertrag fortgilt. Swiftpilot unterstützt den Kunden in dieser Zeit angemessen, hält den Betrieb aufrecht, informiert über bekannte Risiken für die Fortführung und wahrt ein hohes Sicherheitsniveau. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht möglich, teilt Swiftpilot das innerhalb von 14 Arbeitstagen mit Gründen mit und nennt einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(3) Übertragbar sind alle Daten der Arbeitsbereiche des Kunden: Agenten, Abläufe, Wissen mit seinen Dokumenten, Gespräche, Kontaktanfragen, Einträge im Arbeitskorb, Dashboards, Einstellungen und Protokolle, als Kopie der Datenbank und der Dateien nach § 26 Abs. 3. Nicht dazu gehören die Software von Swiftpilot und Daten über den internen Betrieb der Plattform, etwa ihre Systemprotokolle und Schlüssel.
(4) Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Tage abrufen; § 26 Abs. 2 bis 4 gilt. Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels. Will der Kunde nicht wechseln, sondern seine Daten nur löschen lassen, endet er an dem Tag nach Absatz 1.
(5) Für den Wechsel erhebt Swiftpilot keine Entgelte.
(6) Endet eine feste Laufzeit durch einen Wechsel vorzeitig, zahlt der Kunde für die bis dahin bezahlten Abrechnungszeiträume der festen Laufzeit den Unterschied zwischen dem monatlichen Preis, der bei der Buchung galt, und dem Preis für die feste Laufzeit nach, höchstens aber die Vergütung, die bis zum Ende der festen Laufzeit noch angefallen wäre.
(7) Informationen zu den Verfahren und Formaten des Wechsels stellt Swiftpilot auf Anfrage bereit.
§ 28 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Swiftpilot in Textform an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
(2) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen, etwa wegen Mängeln.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
(4) Swiftpilot kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen übertragen, das Swiftpilot fortführt. Swiftpilot kündigt das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag zum Tag der Übertragung kündigen.
§ 29 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von Swiftpilot. Swiftpilot kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen; Erklärungen im Konto genügen. Vereinbarungen im Einzelfall gehen vor (§ 305b BGB).
(4) Swiftpilot sendet Mitteilungen zum Vertrag an die E-Mail-Adressen der Org-Admins. Der Kunde sorgt dafür, dass mindestens ein Org-Admin erreichbar ist.
(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
(6) Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB; die englische Fassung ist eine Übersetzung.